Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.05.2015

Rechtsprechung
   OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21165
OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14 (https://dejure.org/2015,21165)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2015 - 25 U 2925/14 (https://dejure.org/2015,21165)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2015 - 25 U 2925/14 (https://dejure.org/2015,21165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen

  • rewis.io

    Rechtsschutzdeckung für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 04 § 3 Abs. 3 d
    Eine gegen Griechenland gerichtete Klage auf Rückzahlung des Anleihebetrags nach dem Schuldenschnitt von 2012 betrifft keine Enteignungsangelegenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2004 § 3 Abs. 3 lit. d
    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen den Zwangsumtausch von griechischen Staatsanleihen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten in der Rechtschutzversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherung: Enge Auslegung des Ausschlusses für Enteignungsangelegenheiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten in der Rechtschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1159
  • r+s 2015, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG München, 17.04.2015 - 25 U 2925/14
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und auf seine Interessen an (BGH, Urteil vom 231993 - IV ZR 135/92, Römer in Römer/Langheid 4. Auflage VVG vor § 1 Rn. 20 m. w. N.) Bei Durchsicht des Vertrages wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer zunächst erkennen, dass unter § 3 der ARB 2004 Leistungsausschlüsse geregelt sind.
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2015, 1159 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die beabsichtigte Klage falle unter das versicherte Risiko.
  • OLG München, 03.06.2016 - 25 U 1054/15

    Rechtsschutzversicherung: Ausschluss der Deckung für Streitigkeiten

    Deshalb sind Risikoausschlussklauseln grundsätzlich eng auszulegen (vgl. Senat, Urt. vom 17.04.2015, 25 U 2925/14, VersR 2015, 1159).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2024 - 13 UF 51/23
    Die Existenz einer die Vertretung des Kindes ausschließenden Interessenkollision hindert den Lauf der Anfechtungsfrist des § 1600 b Abs. 1 BGB im Fall der Vaterschaftsanfechtung durch ein minderjähriges Kind (OLG Koblenz BeckRS 2015, 11727; OLG Brandenburg, 2. Senat für Familiensachen, BeckRS 2008, 14343).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.05.2015 - I-20 W 16/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16621
OLG Hamm, 08.05.2015 - I-20 W 16/15 (https://dejure.org/2015,16621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2015 - I-20 W 16/15 (https://dejure.org/2015,16621)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - I-20 W 16/15 (https://dejure.org/2015,16621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bauausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Streitigkeit aus Schlussfinanzierung eines Bauvorhabens

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    ARB 2000 § 3 Abs. 1 d dd
    Risikoausschluss für Baufinanzierungsrisiko erfasst auch Streitigkeiten aus einer Anschlussfinanzierung

  • rechtsportal.de

    ARB 2000 § 3 I lit. d dd
    Umfang der Bauausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 830
  • VersR 2015, 1418
  • r+s 2015, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
    Der - wegen seines Ausschlusscharakters grundsätzlich eng auszulegende (vgl. BGH VersR 2005, 1684) - Risikoausschluss aus § 3 Ziffer 1 d) dd) i.V. mit aa) bis cc) ARB 2000, der unstreitig in das Versicherungsverhältnis der Parteien einbezogenen Klausel bezieht sich auf sämtliche Streitigkeiten aus Finanzierungsverhältnissen, die der Versicherungsnehmer für die Realisierung ihm zuzuordnender Bauvorhaben eingegangen ist und setzt keinen Bezug zu einem spezifischen Baurisiko voraus, sondern greift, sofern nur ein ursächlicher Zusammenhang mit der Finanzierung einer solchen Maßnahme besteht.
  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07

    Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
    Nicht an das Vorhaben selbst, sondern an seine Finanzierung wird angeknüpft (BGH VersR 2008, 113 ff; VersR 2004, 1596).
  • OLG Köln, 26.11.2009 - 9 W 80/09

    Umfang des Ausschlusstatbestandes des Baufinanzierungsrisikos

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2015 - 20 W 16/15
    Danach ist die weite Fassung dieses Risikoausschlusses unter Einbeziehung aller Finanzierungsstreitigkeiten einerseits mit einem adäquat kausalen Bezug zu den in aa) bis cc) der Klausel aufgeführten Vorhaben des Versicherungsnehmers andererseits festgeschrieben (BGH a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 26. November 2009 - 9 W 80/09 -, Rn. 4, juris).
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